Ein Job-Verlust ist eine unangenehme Sache. Längst nicht in jedem Fall hält sich der Arbeitgeber dabei an die gesetzlichen Vorschriften. In diesem Artikel erklären wir, wann eine Kündigung missbräuchlich ist und weshalb es sich lohnen kann, mit einem Anwalt zu sprechen.
Sofern die vereinbarten bzw. gesetzlichen Fristen eingehalten werden, können Arbeitsverhältnisse in der Schweiz relativ einfach und ohne spezifischen Grund aufgelöst werden. Dabei haben sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rechte und Pflichten, die es einzuhalten gibt. Auch wenn die Arbeitnehmer hierzulande gut geschützt gegen missbräuchliche Kündigung sind, hält sich längst nicht jeder Arbeitgeber an die Spielregeln. Sei dies, weil er die Gesetze schlicht nicht im Detail kennt oder im schlimmsten Fall vom Unwissen der Mitarbeiter profitieren will. Wird dem Arbeitnehmer aus besonders verwerflichen oder unfairen Gründen gekündigt, hat er die Möglichkeit sich zu wehren. Die Arbeitsstelle hält man dadurch zwar meist nicht zurück, kann aber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatsgehältern vom Arbeitgeber einfordern. Der Gesetzesartikel 336 im Obligationenrecht enthält dazu eine nicht abschliessende Liste von Gründen für eine missbräuchliche Kündigung.
Trifft beispielsweise eines der nachfolgenden Dinge zu, lohnt es sich, die Kündigung durch den Arbeitgeber genauer unter die Lupe zu nehmen oder sich von einem Anwalt mit Erfahrung im Schweizer Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Dem Arbeitnehmer wurde gekündigt, weil…
- …er aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht zur Arbeit erscheinen konnte.
Ist der Arbeitnehmer krank oder hatte einen Unfall, darf der Arbeitgeber nicht einfach so eine Kündigung aussprechen. Allerdings gibt es hier Fristen, die zu beachten sind. Im ersten Dienstjahr darf während 30 Tagen, vom zweiten bis fünften Dienstag während 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen nicht gekündigt werden.
- …sie schwanger war oder in letzten 16 Wochen ein Kind geboren hat.
Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt des Kindes ist eine Kündigung der Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber missbräuchlich.
- …er für mindestens 11 Tage Militär- oder Zivildienst leisten musste.
Kündigungen während solcher sogenannten Sperrfristen sind laut Schweizer Gesetz nichtig und es lohnt sich, mit dem Arbeitgeber oder im schlimmsten Fall mit einem Anwalt darüber zu sprechen und die Kündigung anzufechten.
Verletzung der Fürsorge-/Sorgfaltspflicht
Nicht jeder Fall ist einfach zu bestimmen. In folgenden Fällen kann ebenfalls eine missbräuchliche Kündigung vorliegen, ist aber meist schwieriger einzuschätzen und bedarf professioneller Unterstützung:
- Der Arbeitnehmer wurde gekündigt, weil er eine Weisung des Arbeitgebers missachtete, die unrechtmässig ist oder gegen das Gesetz verstösst.
- Der Arbeitnehmer wird nach 44 Dienstjahren, kurz vor der Erreichung des Pensionsanspruchs, ohne zureichende Gründe entlassen.
- Der Arbeitnehmer wird aufgrund einer Rauchallergie gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber das zu seinem Schutze zumutbare unternommen hatte
Wenn Sie im Moment Angst haben, von einer solche Kündigung betroffen zu sein, dann drücken Sie auf die Spartaste. Türmen sich Schulden auf, sprechen Sie möglichst schnell mit einem professionellen Schuldnerberater.
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