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Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Ein Job-Verlust ist eine unangenehme Sache. Längst nicht in jedem Fall hält sich der Arbeitgeber dabei an die gesetzlichen Vorschriften. In diesem Artikel erklären wir, wann eine Kündigung missbräuchlich ist und weshalb es sich lohnen kann, mit einem Anwalt zu sprechen.

Sofern die vereinbarten bzw. gesetzlichen Fristen eingehalten werden, können Arbeitsverhältnisse in der Schweiz relativ einfach und ohne spezifischen Grund aufgelöst werden. Dabei haben sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rechte und Pflichten, die es einzuhalten gibt.  Auch wenn die Arbeitnehmer hierzulande gut geschützt gegen missbräuchliche Kündigung sind, hält sich längst nicht jeder Arbeitgeber an die Spielregeln. Sei dies, weil er die Gesetze schlicht nicht im Detail kennt oder im schlimmsten Fall vom Unwissen der Mitarbeiter profitieren will. Wird dem Arbeitnehmer aus besonders verwerflichen oder unfairen Gründen gekündigt, hat er die Möglichkeit sich zu wehren. Die Arbeitsstelle hält man dadurch zwar meist nicht zurück, kann aber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatsgehältern vom Arbeitgeber einfordern. Der Gesetzesartikel 336 im Obligationenrecht enthält dazu eine nicht abschliessende Liste von Gründen für eine missbräuchliche Kündigung. 

Trifft beispielsweise eines der nachfolgenden Dinge zu, lohnt es sich, die Kündigung durch den Arbeitgeber genauer unter die Lupe zu nehmen oder sich von einem Anwalt mit Erfahrung im Schweizer Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Dem Arbeitnehmer wurde gekündigt, weil…

  • …er aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht zur Arbeit erscheinen konnte.

Ist der Arbeitnehmer krank oder hatte einen Unfall, darf der Arbeitgeber nicht einfach so eine Kündigung aussprechen. Allerdings gibt es hier Fristen, die zu beachten sind. Im ersten Dienstjahr darf während 30 Tagen, vom zweiten bis fünften Dienstag während 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen nicht gekündigt werden.

  • …sie schwanger war oder in letzten 16 Wochen ein Kind geboren hat.

Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt des Kindes ist eine Kündigung der Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber missbräuchlich.

  • …er für mindestens 11 Tage Militär- oder Zivildienst leisten musste.

Kündigungen während solcher sogenannten Sperrfristen sind laut Schweizer Gesetz nichtig und es lohnt sich, mit dem Arbeitgeber oder im schlimmsten Fall mit einem Anwalt darüber zu sprechen und die Kündigung anzufechten.

Verletzung der Fürsorge-/Sorgfaltspflicht

Nicht jeder Fall ist einfach zu bestimmen. In folgenden Fällen kann ebenfalls eine missbräuchliche Kündigung vorliegen, ist aber meist schwieriger einzuschätzen und bedarf professioneller Unterstützung:

  • Der Arbeitnehmer wurde gekündigt, weil er eine Weisung des Arbeitgebers missachtete, die unrechtmässig ist oder gegen das Gesetz verstösst.
  • Der Arbeitnehmer wird nach 44 Dienstjahren, kurz vor der Erreichung des Pensionsanspruchs, ohne zureichende Gründe entlassen.
  • Der Arbeitnehmer wird aufgrund einer Rauchallergie gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber das zu seinem Schutze zumutbare unternommen hatte

Wenn Sie im Moment Angst haben, von einer solche Kündigung betroffen zu sein, dann drücken Sie auf die Spartaste. Türmen sich Schulden auf, sprechen Sie möglichst schnell mit einem professionellen Schuldnerberater.

Photo by Marten Bjork on Unsplash

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Deshalb werden Sie vom HR-Fachpersonal beim Bewerbungsinterview nach Ihren Schwächen gefragt

Für zukünftige Arbeitgeber und HR-Fachleute ist es besonders wichtig zu wissen, wie gut ein Bewerber sich selbst einschätzen kann. Dabei helfen zwei für Arbeitnehmer unbeliebte Fragen besonders.

Sie werden sich sicher schon einmal gefragt haben, warum im Vorstellungsgespräch wirklich nach Ihren Stärken und Schwächen gefragt wurde. Nicht etwa, weil der zukünftige Arbeitgeber hören möchte, dass Sie besonders teamfähig oder flexibel sind und einen Hang zur Perfektion haben und dabei die Dinge zu genau nehmen. Sie wollen vor allem wissen, ob Sie selbstreflektiert sind. «Selbstreflektiert zu sein, gehört zu den Dingen, die wirklich wichtig sind, wenn man sich auf eine Stelle bewirbt», sagt Personalberaterin Anna Brandt. Sie ist seit über 13 Jahren im Recruiting tätig und gründete vor zwei Jahren ihr eigenes Unternehmen, die Brandt Talent Solutions und berät seitdem schnell wachsende Tech-Firmen und Start-Ups. Im Gespräch mit Business Insider erklärt sie, dass Selbstreflexion nicht nur beim Jobinterview eine tragende Rolle spielt, sondern schon beim Abschicken der Bewerbung. «Was ich manchmal sehe, ist, dass Leute, die sich noch am Anfang ihrer Karriere befinden, auf Stellen wie ‚Head of‘ oder ‚Director‘ bewerben.» Das zeige, dass der Bewerber entweder die Stellenausschreibung nicht richtig gelesen hat oder dass das Unternehmen die Ausschreibung zu schwammig formulierte und somit nicht deutlich wurde, welche Fähigkeiten die Bewerber mitbringen müssen. «Seien Sie selbstreflektiert darüber, wo Sie sich gerade in Ihrer Karriere befinden, und bewerben Sie sich dort, wo es sinnvoll ist.»

Welche Frage Anna Brandt stellt, um herauszufinden, ob der Bewerber selbstreflektiert ist, hängt hauptsächlich von seinem Niveau und Kaliber ab, wie sie selbst sagt. Eine grundlegende Frage, welche sich aber auf alle Kandidaten anwenden lässt, ist den Bewerber darum zu bitten, einen bestimmten Zeitraum zu reflektieren, in dem er mit etwas gescheitert ist. «Was ist genau passiert und was war das Ergebnis? Wie haben Sie darauf reagiert und was werden Sie beim nächsten Mal anders machen?» Damit möchte sie vor allem zwei Dinge herausfinden: Zum einen möchte sie damit in Erfahrung bringen, ob der Bewerber über sich und seine Leistung kritisch nachdenken kann und wie gut er sich selbst kennt. Was sind seine Stärken und worin ist er vielleicht nicht so gut? Und zum anderen möchte sie wissen, ob der Bewerber fähig ist, sein Verhalten zu verändern. «Man muss selbstreflektiert, aber auch fähig sein, das Verhalten zu ändern, um erfolgreicher zu sein.» Das sei besonders wichtig, da sich Jobs in schnell wachsenden Unternehmen zu jeder Zeit verändern können. «Man muss wissen, worin man gut ist — und man muss wissen, wann man etwas vermasselt hat, um sein Verhalten verändern zu können.» Sie empfiehlt Bewerbern ehrlich zu sein und rät von Floskeln wie «Ich bin Perfektionist» ab. «Eine richtige Antwort könnte beispielsweise eine Anekdote aus Ihrem vergangenen Job sein, wo Sie eine Entscheidung treffen mussten, die nicht gut ausgegangen ist.» Eine weitere wichtige Fähigkeit, die Bewerber laut Brandt mitbringen müssen, sind analytische Fähigkeiten. Ebenso wichtig sei der Fokus auf Problemlösung und darauf, Dinge zu bewegen.


Ohne Job?

Wenn Sie wiederholt bei Bewerbungen nicht angenommen werden, ist das natürlich demotivierend. Vor allem, da ihre Kreditwürdigkeit unter langer Beschäftigungslosigkeit genauso leidet, wie Ihre Psyche. Achten Sie also darauf, dass Ihre Lebenshaltungskosten im Griff haben, auch wenn Ihre Einkünfte für den Moment schmaler ausfallen. Seien Sie umsichtig, damit Sie in keine Schuldenfallen tappen. Falls Sie in einer Notlage sind und dringend Geld brauchen, achten Sie auf seriöse Anbieter.

 

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